Ab einer Geschwindigkeit von über 6km/h wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Fahrerlaubnis / Mindestalter
Für Elektroroller, die als Leichtmofa und Fm/H 25 (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h) genehmigt sind, müssen Fahrzeuglenker, die nach dem 01.04.65 geboren wurden, mindestens 15 Jahre alt sein und die „Mofa-Prüfbescheinigung“ nachweisen. Wird der Elektroroller als Kleinkraftrad mit einer maximalen Geschwindigkeit bis 45 km/h zugelassen, ist mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich.
Die erforderliche Fahrerlaubnis hängt von der maximalen Geschwindigkeit des gewählten Modells ab:
Bei Modellen bis 25km/h (Leichtmofa):
Fahrer, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen keinen Nachweis.
Alle anderen Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein und die Mofa-Prüfbescheinigung besitzen.
Bei Modellen bis 45km/h (Kleinkraftrad):
Sie benötigen mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM (den sogenannten Rollerführerschein).
Führerscheinklassen
Für unseren Fahrzeuge bis 25km/h ist mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Diese kann ab 15 Jahren erworben werden. Sind Sie vor dem 01.04.1965 geboren, benötigen Sie diese Bescheinigung nicht. Sie müssen sich lediglich mit Ihrem Personalausweis ausweisen können. Ab einer maximalen Geschwindigkeit von 45km/h ist mindestens die Führerscheinklasse AM erforderlich. Dieser kann ebenfalls ab 15 Jahren erworben werden. Auch die Klassen A, A1 und A2 sowie der Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) berechtigen Ihnen das Führen unsere Scooter. Der E-Scooter darf im öffentlichen Verkehrsraum nur
betrieben werden, sofern eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen
wurde. Am Fahrzeug ist ein gültiges Versicherungskennzeichen anzubringen.
Helm- und Anschnallpflicht
In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Krafträder ab 20km/h die Helmpflicht. Die Regelung dazu gibt § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Da unser Elektro-Dreirad-Scooter standardmäßig eine Maximalgeschwindigkeit von 25km/h hat und die Chopper Modelle mind. 45km/h fahren ist das Tragen eines Helmes notwendig.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit den Scooter B1-1000/2+3 auf 15km/h zu drosseln.Wie empfehlen aber auch bei geringen Betriebsgeschwindigkeit sich mit einem Helm zu schützen.
Für unseren Elektro Kabinenroller besteht auf Grund der geschlossenen Kabine keine Helmpflicht.
Fahren auf Radwegen
Nach der STVO ist nicht nur Radlern die Benutzung des Radwegs vorbehalten. Mofas und E-Bikes zum Beispiel dürfen nach § 2 Abs. 4 STVO Radwege benutzen, wenn diese Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Ein Zusatzschild, das die Radwegbenutzung frei gibt, ist dann nicht notwendig.
Die Nutzung von Radwegen hängt von der Geschwindigkeit Ihres Elektro-Dreirads ab
und davon, ob Sie sich innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft befinden.
Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften
Modelle bis 25km/h (Mofa-ähnlich):
Ja, Sie dürfen! Außerhalb von Ortschaften ist es in Deutschland in der Regel erlaubt, gekennzeichnete Radwege zu benutzen.
Modelle bis 45km/h (Kleinkraftrad):
Nein. Sie müssen die Fahrbahn benutzen. Die Nutzung des Radweges ist nur erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzschild (z. B. "Mofa frei") unter dem blauen Radwegschild ausdrücklich freigegeben wird.
Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften
Alle Modelle (bis 25km/h und 45km/h):
Nein. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie die Fahrbahn benutzen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Radwegnutzung durch das Zusatzschild "Mofa frei" ausdrücklich erlaubt ist.
Wichtig: Auch wenn Sie den Radweg benutzen dürfen, gilt immer:
Achten Sie auf die Breite Ihres Dreirads und gefährden Sie niemals andere Verkehrsteilnehmer,
insbesondere Radfahrer.
Regelungen zur Krankenkasse finden Sie direkt unter der Kategorie Krankenkasse
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